Allgemeines Auswahlverfahren
Von der Gesamtzahl aller zur Verfügung stehenden Studienplätze werden 55% nach der Abiturnote,
25 % nach Wartezeit und 20% durch die Hochschulen selbst vergeben.
Vergabe nach Abiturnote
Kriterium für die Vergabe nach Abiturnoten ist nur die auf dem Zeugnis ausgewiesene Durchschnittsnote.
Nach ihr werden die Bewerber sortiert, so daß diejenigen mit einem Schnitt von 1,0 am Anfang und die mit 4,0 am Ende stehen.
Diese Liste wird aber nicht bundeseinheitlich gebildet, sondern für jedes Bundesland getrennt.
Damit sollen Unterschiede, die zwischen den Prüfungsordnungen der einzelnen Bundesländer stehen, ausgeglichen werden.
Die Aufteilung nach Ländern führt dazu, daß nur die Bewerber miteinander konkurrieren,
die ihr Abitur unter gleichen Bedingungen abgelegt haben.
Vergabe nach Wartezeit
Kriterium für die Vergabe nach Wartezeit ist die Zahl der Halbjahre,
die seit dem Erwerb des Abiturs verstrichen sind und an denen der Bewerber
nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war. Diese Wartesemester
(z.B. Berufsausbildung, Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges sozials oder ökologisches Seminar)
werden automatisch berücksichtigt, d.h. daß sich der Bewerber nicht auf einer Liste etc. eintragen muß.
Eine Gutschrift auf die Abiturnote erfolgt durch die Wartesemester aber nicht.
Auswahl durch die Universitäten
Neu zum Wintersemester 2000/2001 ist das Auswahlverfahren durch die Hochschulen. Damit wurde einem Wunsch der Universitäten entsprochen, die sich ihre Studenten nicht nur zuteilen lassen wollten, sondern selbst auf die Auswahl Einfluß nehmen wollten.
Alle diejenigen, die weder über die Abiturnote noch über die Wartezeit einen Studienplatz erhalten haben,
nehmen an der Auswahl durch die Universitäten teil. Dabei werden diese Bewerber auf verschiedene Studienorte verteilt.
Dabei wird soweit wie möglich auf die Ortswünsche der Bewerber Rücksicht genommen.
Jede Universität hat dann die Möglichkeit, für die Studiengänge eigene Auswahlkriterien nach folgenden Vorgaben aufzustellen.
- Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses
- Auswahlgespräch mit dem Bewerber
- Berücksichtigung beruflicher Qualifikationen
- Kombination dieser Kriterien
Nach Abschluß des allgemeinen Auswahlverfahrens steht fest,
wer von den Bewerbern einen Studienplatz erhält und wer nicht.
Wer das Verfahren erfolgreich durchlaufen hat, hat man zwar einen Studienplatz aber noch keinen Studienort.
Wie die Zuteilung des Studienortes erfolgt, lest Ihr hier
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